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Die Titulierung als "Parkplatzschwein" ist freundlich und beleidigt nicht; §§ 823 Abs. 2, 1004 BGB; 185 StGB, 935 ff ZPO
AG Rostock, AZ: 46 C 186/12, 11.07.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beleidigung Wiederholungsgefahr Meinungsfreiheit lalsches Parken Falschparken rücksichtsloses Parkverstoss verkehrsteilnehmer Autofahrer Unterlassungsanspruch rechtsanwalt Frank DOhrmann kurioses
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