Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Mobilfunktelefon darf während der Fahrt auch nicht als Navigationshilfe benutzt werden; § 23 Abs. 1a StVO
OLG Hamm, AZ: III-5 RBs 11/13, 18.02.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Auch die Nutzung der Funktion eines Mobilfunkgeräts als Navigationshilfe ist unzulässig. Ein derartiger Kommunikationsvorgang soll nach dem Willen des Gesetzgebers jedenfalls im Zusammenhang mit einem Mobiltelefon unterbleiben.

Eine Benutzung liegt nicht nur dann vor, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet wird, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung von Bedienfunktionen (vgl. Senatsbeschluss vom 01. Februar 2012 - 5 RBs 4/12 - m. w. Nachw.).

Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Gerät in der Hand gehalten wird oder nicht (vgl. bereits OLG Hamm, NZV 2003, 98) und die Handhabung des Geräts einen Bezug zu einer bestimmungsgemäßen Funktion desselben aufweist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ordnungswidrigkeit Telefonieren während der Fahrt Bussgeld Bußgeld Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Navi Navigation kurioses