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Versammlungsort einer Eigentümerversammlung muss in der Nähe des verwalteten Objektes sein; §§ 23, 24 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 188/05, 06.01.2006
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AG Oberhausen, AZ: 34 C 1/11, 03.05.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung versammlungsort Beschlussanfechtung Anfechtungsklage Rechtsanwalt frank Dohrmann Nähe Ort Eigentümergemeinschaft Liegenschaft Objekt Haus Gemeinschaft
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