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Kein Vorkaufsrecht des Mieters bei "Altfällen" des Erwerbermodells; §§ 577, 577a Abs. 1a BGB, 8 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/12, 22.11.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigung Vorkaufrecht mieter vermieter Umwandlung Wohnungseigentum Begründung von Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Kündigungsschutz Eigenbedarfsnutzung Eigenbedarfskündigung Haus Immobilie Mehrfamilienhaus Selbstnutzung selbstgenutztes Wohneigentum Vermietung Weiterveräußerung verkauf Kapitalanlage
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