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Wohngeldabrechnungen/Jahresabrechnungen einer Eigentümergemeinschaft sind nicht auf die Betriebskostenabrechnung eines Mieters einer Eigentumswohnung übertragbar; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG, 556 BGB
AG Erfurt, AZ: 5 C 51/12, 14.08.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Ein Wohnungseigentümer, der eine Abrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft erhält, kann diese nicht ohne weiteres an seinen Mieter weitergeben. Denn die Jahresabrechnung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen, die Nebenkostenabrechnung in der Regel nach Quadratmetern.
Altbewährtes zu ändern ist eben nicht immer die beste Lösung, insbesondere, wenn sich der Gesetzgeber auf "Experten" verlassen hatte, deren unbestritten außerordentliche theoretische Kompetenzen durch deren geringe praktische Erfahrungen nicht kompensiert werden konnte.