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Ordnungsgemäße Neuwahl eines Verwalters erfordert mehrere Vergleichsangebote und muss in der Einladung zur Eigentümerversammlung angekündigt werden; §§ 23, 27 WEG, 242 BGB
LG Dortmund, AZ: 1 S 121/13, 28.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwealt Frank Dohrmann drei 3 Vergleichsangebote Alternativangebote Alternativen mehrere Verwalter Wahl Abstimmung Anfechtungsklage Ankündigung Beschlussankündigung Einladung Ursächlichkeit kausalität Einberufungsmangel Bottrop Zustimmung Treu und Glauben Eigentümer ist nicht daran gehindert, einen Beschluss anzufechten, für den er selber abgestimmt hat trotz abstimmung
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Frank DohrmannRechtsanwalt
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