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Zur gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers auf Einberufung einer Eigentümerversammlung; §§ 43 Abs. 1 Nr. 2, 44 Abs. 4 WEG; 37 Abs. 2 BGB
AG Lünen, AZ: 3 II 2/73, 22.08.1973
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Weigert sich der amtierende Verwalter, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, kann ein Eigentümer auf seinen Antrag hin gerichtlich ermächtigt werden, eine Eigentümerversammlung einzuberufen; §§ 44 Abs. 4 a.F. WEG, 37 Abs. 2 BGB analog.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: fehlender Verwalter Einberufung Eigentümerversammlung Weigerung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottorp Ermächtigung Eigentümerversammlung unzuständige Person