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Zur gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers auf Einberufung einer Eigentümerversammlung; §§ 43 Abs. 1 Nr. 2, 44 Abs. 4 WEG; 37 Abs. 2 BGB
AG Lünen, AZ: 3 II 2/73, 22.08.1973
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LG Frankfurt (Oder), AZ: 6a T 50/09, 01.04.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: fehlender Verwalter Einberufung Eigentümerversammlung Weigerung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottorp Ermächtigung Eigentümerversammlung unzuständige Person
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