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Feststellung des Abstimmunsgergebnisses eines Wohnungseigentümerbeschlusses nach der Substraktionsmethode zulässig; § 23 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 37/02, 19.09.2002
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wahk Abstimmungsergebnis Verkündung Kundgabe feststellung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Verwalter versammlungsleiter Beschlussfassung Differenz Stimmauszählung
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