Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Fehlerhafte Protokollierung der WEG-Beschlüsse (hier: Führen eines Beschlussbuches) führt in der Regel nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit; §§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 8, 43, 46 WEG
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 7/10, 27.10.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Haben Wohnungseigentümer abweichend von § 24 Abs. 6 WEG in der Teilungserklärung vereinbart, dass eine bestimmte Form der Protokollierung der Wohnungseigentümerbeschlüsse Voraussetzung für die Gültigkeit sein soll, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Eintragung des Wohnungseigentümerbeschlusses in ein Beschlussbuch konstitutive Wirkung für den Wohnungseigentümerbeschluss haben soll.

Ist nach der Teilungserklärung für die Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in das Beschlussbuch erforderlich, so führt das Fehlen der Eintragung lediglich zur Anfechtbarkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Formvorschrift Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Teilungserklärung Gemeinschaftsordnung Beschlussbuch Beschlusssammlung Anfechtungsklage Wirksamkeit Eigentümerversammlung Hausgelder Wohngelder Jahresabrechnung Wirtschaftsplan