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Mobilfunkanlage auf Dach bedarf der Zustimmung aller Eigentümer; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG, 906 Abs. 1 S. 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 48/13, 24.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche veränderung Antenne Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zustimmung Beeinträchtigung optische Gesundheitsgefahren Wohnungseigentümer Dach haus außen Mobilfunkanlage Satellitenschüssel Zustimmung aller
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