Detailansicht Urteil
Eigentümerversammlung kann grds. einen anderen Versammlungsleiter wählen als den amtierenden Verwalter/Zur Anfechtung eines Organisationsbeschlusses; §§ 24 Abs. 5, 27, 43 Abs. 2 WEG
KG Berlin, AZ: 24 W 129/01, 15.01.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 1005/12, 25.09.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Versammlungsleitung Eigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bestimmung anderer verwalter Versammlungsleiter Wahl Bottrop Ausschluss Ungeeignetheit
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Auch Alt-Verwalterverträge enden spätestens 6 Monate nach Abberufung der Verwaltung; §§ 26 Abs. 3 und 5 WEG
- Verwalterbestellung per einstweiliger Verfügung ab Verkündung wirksam - §§ 935, 940 ZPO; 27 WEG
- WEG-Verwalter auch ohne Beschlussfassung vertretungsbefugt, Klage für die GdWE zu erheben - Bebauungsplan über Grundflächen von Häusern hat drittschützenden Charakter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Schimmel Gegenabmahnung Wurzeln Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Beirat Verkehrsunfall Protokoll Teilungserklärung Treppenlift Miete Makler Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Veränderung Kurioses Verwalter Wohnungseigentümer Kündigung Beschluss Nutzungsentschädigung Abschleppen Wirtschaftsplan Abmahnung Arzthaftung Tierhaltung Mietminderung Garage Anfechtungsklage Jahresabrechnung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!