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Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Fußgänger und einem Kraftfahrzeug trägt der Halter des Kfz die Beweislast für ein Mitverschulden des Fußgängers; §§ 254 BGB; 9 StVG; 286 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 255/12, 24.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall Passant Auto LKW PKW Fahrzeug Betriebsgefahr Haftung verschuldensunabhängige Beweislast Mitverschulden rechtsanwalt Frank Dohrmann verletzung Unfallfolgen Schadenersatz Schadensersatz Kfz-Haftpflichtversicherung Bottrop
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