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Keine Untervermietung an Feriengäste und Touristen ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters; § 553 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 210/13, 08.01.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Der 8. Senat des BGH hat in einer neuen Entscheidung festgestellt, dass eine Untervermietung an ständig wechselnde Mieter (Touristen) nicht von einer grundsätzlich im Mietvertrag gestatteten Untervermietung gedeckt ist. Mit dieser Entscheidung vertritt der 8. Senat einen etwas anderen Standpunkt, als der 5. Senat (V ZR 72/09), der die Zulässigkeit der Vermietung einer Eigentumswohnung an ständig wechselnde Urlauber wegen der gegeben Zweckbestimmung bejaht hatte.
Verbundene Urteile
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LG Berlin I, AZ: 85 S 143/12, 25.06.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 72/09, 15.01.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Miete Untervermietung Untermieter Feriengast Touristen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Hauptmieter Mietvertrag Unterlassen unterlassungsanspruch zulässigkeit Kündigung Räumungsklage Städtereisen Berlin Urlauber Mietwohnung Kurzzeiturlauber
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