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Geringfügige Mängel in der Mietwohnung begründen keinen Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters; § 536c Abs. 1 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 459/12, 16.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: MIeter Vermieter Mangel unwesentlicher Mangel beeinträchtigung geringfügige Mängel Wohnung Mietvertrag Anspruch auf Schönheitsreparaturen Schönheitsmassnahmen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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