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Will ein Richter mal nicht schlichten, kann er auch sein Urteil dichten: Mahnschreiben in Reimform ist verzugsbegründend; § 284 BGB
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-22 O 495/81, 17.02.1982
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ArbG Detmold, AZ: 3 Ca 842/07, 23.08.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: lustiges urteile Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mahnschreiben Mahnung verzug Verzugsschaden verzugszinsen Geldschuld Kurioses Reimform reimen § 284 BGB
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