Detailansicht Urteil
Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 S. 1 BGB beginnt erst mit Kenntnisnahme des Vermieters oder dessen Stellvertreter
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 402/12, 23.10.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Beseitigungsanspruch kurze Verjährung Schadenersatz Rückgabe Mietwohnung Kenntnis Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Hausmeister Vermieter Mieter Schlüsselübergabe
Ähnliche Urteile
- Mieter hat ohne Rechtsgrund Wohnung renoviert: Vermieter haftet aus ungerechtfertigter Bereicherung / Zur Aufrechnung einer Mietkaution nach Vermieterwechsell; §§ 551, 812, 184 BGB
- Schadensersatzfplicht des Mieters bei überdurchschnittlich vielen Dübellöchern und auffallende Latexfarben in der Wohnung
- Vermieter veräußert Mietobjekt: keine fiktive Schadensabrechnung gegenüber Mieter bei Verschlechterung der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses
- Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses muss unrenoviert übernommenes Mietübjekt nicht renovieren; §§ 535, 307 BGB
- Zur Erhöhung der Kostenmiete durch vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel; §§ 535, 306, 241 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Gemeinschaftseigentum Protokoll Telefonwerbung Garage Anfechtungsklage Teilungserklärung Schimmel Verwalter Jahresabrechnung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Kurioses Makler Gegenabmahnung Tierhaltung Miete Beschluss Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Nachbarrecht Veränderung Kündigung Verwaltungsbeirat Beirat Verkehrsunfall Abmahnung Arzthaftung Abschleppen Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!