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Zum Schadenersatz des Vermieters, wenn der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung mit einer Schusswaffe durch den Mieter verletzt wird; §§ 823 Abs. 2 BGB; 323c StGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 255/11, 14.05.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Mieter Wohnungsmietraum Vermieter Obergerichtsvollzieher Waffe Schußwaffe Verletzung Wunde Schadensersatz Zwangsräumung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Räumungsvollstreckung Kenntnis unterlassene Hilfeleistung
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