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Übermäßige Schlangenhaltung (hier 40 Stück) in Eigentumswohnung unzulässig; § 14 Nrn. 1 Alt. 2, 2 WEG
LG Bochum, AZ: 7 T 767/88, 20.12.1988
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 149/90, 19.07.1990
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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