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Bei unklarer Kostenverteilung in der Teilungserklärung verbleibt es beim gesetzlichen Verteilerschlüssel; § 16 Abs. 2 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 101/12, 19.06.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 162/10, 01.04.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gemeinschaftsordnung KOstenverteilerschlüssel Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Änderung Aufbürden Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Nichtigkeit Beschlussfassung Eigentümerversammlung
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