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Grundstückseigentümer kann Postboten nicht das Betreten seines Grundstücks zwecks Postzustellung verbieten; §§ 1004 Abs. 1, 242 BGB
AG Gummersbach, AZ: 11 C 495/12, 12.04.2013
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Die Ausübung des Hausrechts kann rechtsmissbräuchlich sein.

Ein Grundstückseigentümer kann einem Postboten nicht per Hausverbot untersagen, sein Grundstück zum Zwecke der Postzustellung zu betreten, wenn bei der Zustellung keine weiteren Beeinträchtigungen gegeben sind.

Dass der Eigentümer möglicherweise keine Amtspost erhalten will, verdient keinen gerichtlichen Schutz. Zumindest stünden einem solchen Interesse überwiegende schutzwürdige Belange des Postustellers entgegen. Diese beruhen auf den Verpflichtungen eines gewerbsmäßigen Zustellers, wie sie sich im Einzelnen aus der erteilten Lizenz und den Bestimmungen des Postgesetzes ergeben.
Die Psyche der Menschheit ist unergründlich.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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