Detailansicht Urteil
Kabelgebühren sind nach Anschlüssen umzulegen / kein Kostenprivileg bei den Wasserkosten für länger abwesenden Wohnungseigentümer; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
OLG Hamm, AZ: 15 W 142/03, 04.05.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 83/07, 27.09.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: KOstenverteilung Änderung Schornsteinfegergebühren Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Kostenschlüssel Umlageschlüssel Lasten Teilungserklärung Wasser Abwasser KAbel KAbelanschluss KAbelanschluß rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kabelanschluss Kabelanschluß KAbelgebühren Umlageschlüssel Verteilerschlüssel MEA Miteigentumsanteile Kostenverteilerschlüssel RechtsanwalT Frank Dohrmann Bottrop Nebenkosten Miteigentümer Eigentümergemeinschaft WEG
Ähnliche Urteile
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- Änderung des Kostenverteilerschlüssels nach dem Objektprinzip grds. zulässig; § 16 Abs. 2 WEG
- Zum Anspruch auf Änderung einer bestandskräftigen Jahresabrechnung bei rechtskräftiger Ungültigerklärung einer unwirksamen Änderung der Kostenverteilung; §§ 28 WEG; 242 BGB
- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Veränderung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Beirat Einstimmigkeit Mietminderung Arzthaftung Wirtschaftsplan Garage Miete Wurzeln Verkehrsunfall Makler Sondereigentum Wohnungseigentümer Protokoll Verwalter Nutzungsentschädigung Tierhaltung Nachbarrecht Treppenlift Jahresabrechnung Anfechtungsklage Telefonwerbung Abmahnung Beschluss Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Kündigung Eigenbedarfskündigung Kurioses Gegenabmahnung Schimmel Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Kabelgebühren als Sondereigentum einzustufen und der Eigentümergemeinschaft diesbezüglich die Befugnis zur Regelung eines Verteilerschlüssels zuzubilligen, ohne von der Möglichkeit einer von Teilungserklärung dauerhaft abweichenden Kostenregelung durch Beschluss Gebrauch gemacht zu haben, war mehr als überraschend.
Sie ist dogmatisch auch nicht tragbar. Sind in der Teilungserklärung bzgl. der Kabelgebühren keine Regelungen getroffen, so bestimmt sich die Kostenverteilung nach dem Gesetz, mithin nach Miteigentumsanteilen, § 16 Abs. 1 WEG.
Eine Änderung dieses Umlageschlüssels war nach der Teilungserklärung mit entsprechender Mehrheit ohne weiteres möglich gewesen, so dass die Entscheidung des OLG Hamm ohne Notwendigkeit erging.
Diese Entscheidung hat lange für Unsicherheiten in der Abrechnungspraxis geführt und hat noch heute in vielen Jahresabrechnungen ihren Niederschlag.
Der BGH hat die Auffassung des OLG Hamm (aus unserer Sicht im Hinblick auf den damaligen Verfahrensausgang leider zu spät) nunmehr korrigiert (BGH V ZB 83/07).