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Verzögerung einer unverschuldeten Sicherheitsüberprüfung begründet Schadenersatzanspruch des Reisenden; §§ 5 Abs. 1 u. 2, 11 Abs. 1 LuftSiG; 839 Abs. 1 Satz 1 BGB; 74, 75 ALR
OLG Frankfurt a. M., AZ: 1 U 276/12, 12.08.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kontrolle Überprüfung Koffer Durchsuchung rechtsanwalt Frank Dohrmann entgangener Flug Mehrkosten Reisekosten Schadensersatz Zweitticket anderen
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