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Beschlussfassung über Kappung der Krone eines gesunden Baumes entspricht nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung; §§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG
AG Düsseldorf, AZ: 90a C 6777/08, 07.09.2009
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Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung der auch auf den Sondernutzungsflächen stehenden Bäume zu treffen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob Bäume, die erst in den letzten Jahren so groß geworden sind, dass sie die Sicht auf den Rhein beeinträchtigen, zurückgeschnitten werden.

Ein Beschluss zur Kappung der Baumkrone eines gesunden Baumes stellt einen gravierenden Eingriff dar, weil die Schnittmaßnahmen zu einer Verwundung führen, die die Gefahr von Schimmelpilzansiedlung beinhaltet, so dass der Beschluss nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

Durch den ausgeführten Rückschnitt hat sich der angefochtene Beschluss nicht erledigt. Denn durch Ausführung der beschlossenen Maßnahme tritt Erledigung nur dann ein, wenn ein weiteres Tätigwerden nicht mehr in Betracht kommt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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