Detailansicht Urteil
Mieter hat keinen Anspruch gegen unberechtigte Abmahnung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 139/07, 20.02.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietrecht mietrechtlich Mieter mieterseits Vermieter vermieterseits Abmahnung ungerechtfertigt begründet gerechtfertigt Anspruch Unterlassung Beseitigung Feststellungsklage Klage Feststellung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Feststellungsinteresse unberechtigt unberechtigte § 535 241 242 BGB Wirsamkeit Unwirksamkeit 256 ZPO bestehen Nichtbestehen Rechtsverhältnis Vorfrage Vorfragen
Ähnliche Urteile
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Protokoll Schimmel Telefonwerbung Beirat Makler Mietminderung Kurioses Kündigung Tierhaltung Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Anfechtungsklage Abschleppen Veränderung Verwalter Abmahnung Jahresabrechnung Wurzeln Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Teilungserklärung Eigentümerversammlung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Miete Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Arzthaftung Treppenlift Garage Gegenabmahnung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!