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Fällen eines Baumes auf dem Gemeinschaftseigentum ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 15, 21, 22 Abs. 1 WEG
LG Lüneburg, AZ: 5 S 111/12, 30.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baum Fällen Wohnungseigentümer Beschlussfassung Anfechtungsklage Garten Eigentümerversammlung ordnungsgemäße verwaltung Rückschnitt
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