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Kein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Durchführung einer kostenintensiven Instandsetzung einer Fassadenisolierung; §§ 21 Abs. 4 und 5 Nr. 2, 45 WEG
LG Köln, AZ: 29 T 72/09, 12.04.2010
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LG Bremen, AZ: 4 S 75/10, 11.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangelbeseitigung Ermessensspielraum Schaden Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Art Umfang Komplettsanierung Komplettrenovierung Ausbesserung Reparatur Kostengründe finanzielle Situation Rücklagen ordnungsgemäße verwaltung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Feuchtigkeit Nässe Schimmel Instandhaltung Instandsetzung Wärmedämmverbundsystem Wärmeddämmung
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