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Beschluss zur Kündigung des Kabelanschlusses ohne gleichzeitige Klärung eines Alternativangebots unzulässig; § 21 WEG
AG Eutin, AZ: 29 C 21/12, 18.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: KAbelfernsehen KAbelanschluss vertrag Kündigung KAbelanschluß Rechtsanwalt Frank Dohrmann Anfechtungsklage Klärung künftige Regelung Alternativvorschlag anderweitige versorgung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung
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