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Beschluss zur Kündigung des Kabelanschlusses ohne gleichzeitige Klärung eines Alternativangebots unzulässig; § 21 WEG
AG Eutin, AZ: 29 C 21/12, 18.03.2013
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§ 21 WEG
1. Ein Beschluss zur Kündigung des Vertrages über den Kabelanschluss entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn nicht gleichzeitig feststeht, welche Alternative zum Empfang von Fernseh- und Rundfunksendern zu Verfügung steht.

2. Hierzu genügt es nicht, wenn die Entscheidung über eine Alternative in einer späteren Versammlung gefasst werden soll.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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