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Zu den Grenzen der Vergemeinschaftung von Individualansprüchen bei baulichen Veränderungen; §§ 10 Abs. 4, 10 Abs. 6 S. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, 23 WEG
AG Reutlingen, AZ: 9 C 1614/12, 22.03.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Reutlingen ist begrüßenswert, als ein Gericht endlich einmal die Grenzen des "Ansichziehens" von Rechten durch die Eigentümergemeinschaft gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aufzeigt und insbesondere bei individualrechtlichen Ansprüchen aus § 22 WEG dem einzelnen Wohnungseigentümer seine rechtspositionen stärkt. Die Entscheidung entspricht aber in dieser Deutlichkeit nicht der herrschenden Rechtsprechung, die einen Verlust der Durchsetzung der Individualrechte eines Wohnungseigentümers aufgrund der Vergemeinschaftung von Ansprüchen nur bei Missbrauch durch den Verband im konkreten Einzelfall verneint.
Verbundene Urteile
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LG Hamburg, AZ: 318 S 79/11, 02.05.2012
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LG München I, AZ: 36 S 1580/11, 31.03.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 130/09, 04.03.2010
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OLG Hamm, AZ: 15 Wx 15/09, 05.11.2009
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OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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