Detailansicht Urteil
Zur Unwirksamkeit unbestimmter Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft auf einer Eigentümerversammlung; §§ 15 Abs. 2, 23 Abs. 4, 45 Abs. 1 WEG; 139 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 11/98, 10.09.1998
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hannover, AZ: 481 C 27/11, 25.02.2011
-
OLG Düsseldorf, AZ: I 3 Wx 44/08, 26.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bestimmbarkeit Bestimmtheit Auslegung Beschlußfassung normative Auslegung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Lärm geräusche Musizieren Musik Party laute Ruhezeiten Nachtruhe Mittagsruhe Hausordnung Bottrop
Ähnliche Urteile
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Treppenlift Veränderung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Garage Verwalter Telefonwerbung Schimmel Beschluss Abschleppen Kündigung Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Gegenabmahnung Makler Protokoll Tierhaltung Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Miete Teilungserklärung Arzthaftung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Kurioses Abmahnung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Wohnungseigentümer Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!