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Wohnungseigentümergemeinschaft kann Rechte einzelner Eigentümer wegen Mängel gegen den Bauträger durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen; § 10 Abs. 6 S. 2 und 3 WEG
OLG Köln, AZ: 11 U 109/13, 23.10.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Diese nicht ganz unumstrittene Rechtsprechung gibt der Gemeinschaft die Befugnis zur weitreichenden Entscheidungskompetenz zu Lasten einzelnen Wohnungseigentümers. Sie entspricht aber der derzeit herrschenden Rechtsprechung. Unbilligkeiten bedürfen im jeweiligen Einzelfall einer Korrektur durch die Gerichtsbarkeit. Diese Unbilligkeiten zu Lasten eines Eigentümers bedürfen jedoch einer entsprechenden Darlegung durch den benachteiligten Wohnungseigentümer, was häufig in den laufenden Verfahren versäumt wird.
Verbundene Urteile
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LG Köln, AZ: 29 S 181/12, 14.03.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 80/09, 15.01.2010
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OLG Hamm, AZ: 15 Wx 15/09, 05.11.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Prozessstandschaft Ansapruch an sich ziehen Rechtsanwalt Frank DOhrmann Individualanspruch Bauträger Werkvertrag Mängel
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