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Wohnungseigentümer hat vor Erstellung der Jahresabrechnung keinen Anspruch auf Auskehr zuviel gezahlter Hausgelder; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG; 812 Abs. 1 und 2 BGB
OLG Hamm, AZ: 15 W 83/98, 08.05.1998
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Rückerstattung erstattung Gutschriften WEG Wohnungseigentümer Nachzahlung Rückzahlung ungerechtfertigte bereicherung Aufrechnung Frank Dohrmann Bottrop rechtsanwalt Fälligkeit Beschluss beschlossene
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