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Bereicherungsanspruch eines Wohnungseigentümers wegen zu hoher Wohngeldvorauszahlungen erst nach genehmigter Jahresabrechnung zulässig; §§ 16 Abs. 2, 28, WEG; 812 Abs. 1 BGB
OLG Köln, AZ: 16 Wx 215/06, 22.11.2006
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Die Erfüllung eines Bereicherungsanspruchs aus Mitteln der Gemeinschaft kann erst und nur dann verlangt werden, wenn eine durch Beschlussfassung der Gemeinschaft genehmigte Jahresabrechnung ein Guthaben für den Wohnungseigentümer ausweist (OLG Hamm, NJW-RR 1999, 93).

Einer isolierten Anspruchsverfolgung außerhalb der Abrechnung der Wirtschaftsperiode steht das durch die Jahresabrechnung konkretisierte Innenverhältnis der Wohnungseigentümer entgegen, wonach zwischen den Eigentümern lediglich ein Innenausgleich zulässig ist. Dieser würde durch einzelne Rückforderungen gestört.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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