Detailansicht Urteil
Nachzahlungspflichten und Ersattungsansprüche eines Wohnungseigentümers werden erst durch die Jahresabrechnung begründet; §§ 16 Abs. 2, 21, 28 WEG; 812 Abs. 1 BGB
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 77/12, 07.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Köln, AZ: 16 Wx 215/06, 22.11.2006
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 83/98, 08.05.1998
-
KG Berlin, AZ: 24 W 7648/96, 28.01.1998
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Rückerstattung erstattung Gutschriften WEG Wohnungseigentümer Nachzahlung Rückzahlung Pape ungerechtfertigte bereicherung Aufrechnung Frank Dohrmann Bottrop rechtsanwalt
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Veränderung Tierhaltung Protokoll Miete Eigenbedarfskündigung Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Schimmel Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Beschluss Wohnungseigentümer Makler Garage Arzthaftung Mietminderung Verwalter Treppenlift Telefonwerbung Abmahnung Jahresabrechnung Sondereigentum Teilungserklärung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Nachbarrecht Wurzeln Abschleppen Beirat Kurioses Kündigung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
1. Wurden Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen für unwirksam oder nichtig erklärt, kann ein Eigentümer, der hierauf Zahlungen geleistet hat, die Erfüllung eines Bereicherungsanspruchs aus Mitteln der Gemeinschaft erst und nur dann verlangt werden, wenn eine durch Beschlussfassung der Gemeinschaft genehmigte Jahresabrechnung ein Guthaben für ihn ausweist (OLG Köln, 22. November 2006, 16 Wx 215/06).
2. Erst mit der Beschlussfassung werden die Abrechnungsgrundlagen für alle Wohnungseigentümer verbindlich. Gleiches gilt für Vorschüsse.
3. Auch unter Vorbehalt gezahlte Wohngelder ändern hieran nichts.
4. Fehlt eine Jahresabrechnung, so kann jeder Eigentümer die Abrechnung verlangen und als Individualanspruch gerichtlich durchsetzen, § 21 Abs. 4 WEG.
LG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013; Az.: 19 S 77/12