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Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nur bei wirksamen Verlangen zulässig; § 558a Abs. 1, 2, 4 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 413/12, 13.11.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 79/11, 28.03.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Mieter vermieter Mieterhöhung Form Begründung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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