Detailansicht Urteil
Streitwert für die Feststellung einer Mietminderung beträgt den 42-fachen Betrag der Minderung; §§ 3, 9 ZPO, 48 GKG
LG Berlin I, AZ: 65 T 127/13, 13.08.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamburg, AZ: 4 W 138/12, 20.02.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Geschäftswert Beschwerdewert Miete Mietminderung Feststellung Mangel Höhe Mängel Mietmangel Rechtsanwaltwalt Frank Dohrmann Gebühren Klage
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter droht, Tochter des Vermieters mit einer Schreckschusspistole zu erschießen?
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Gemeinschaftseigentum Miete Beirat Treppenlift Kurioses Wohnungseigentümer Arzthaftung Abschleppen Beschluss Schimmel Verwalter Organisationsbeschluss Sondereigentum Mietminderung Nachbarrecht Tierhaltung Protokoll Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Garage Verkehrsunfall Kündigung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Abmahnung Telefonwerbung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Wurzeln Anfechtungsklage Makler
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!