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Nachbarrechtliche Vorschriften können bei Bruchteilseigentümer analoge Anwendung finden; §§ 744, 745, 1010 BGB; 15 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 276/06, 28.09.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: GbR Schadensersatz Schadenersatz Haftung Mangel Grundstück Miteigentümer Miteigentum Grundstückseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Pflanzen Bäume Strauch Sträucher Baum Bepflanzung Überschattung Überwuchs Grenze Grenzbepflanzung
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