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erwachsener Radfahrer auf dem Gehweg haftet für seinen Schaden infolge einer Verletzung der Verkehrssicherungspfilcht an einer Baustelle selber; §§ 254, 823 Abs. 1 BGB
OLG München, AZ: 1 U 3409/11, 16.02.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall Bürgersteig Verkehrssicherungspflicht Bauherr Handwerker Baustelle absichern Absicherung rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sturz verletzung Schadenersatz Schadensersatz Haftung Mitverschulden Gefahren Absperrung Garten Pool Schwimmbecken Zugang allgemein zugänglich
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