Detailansicht Urteil
Mängeleinrede kann auch noch im Prozess erfolgen; §§ 284, 320, 326, 478 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 11/90, 18.01.1991
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Kaufpreis Zurückbehaltung Weigerung Zahlung Mängelrüge Einrede Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Begründet eine mangelhafte Nacherfüllung den Neubeginn der Verjährung?; § 438 BGB
- Wohnungskauf: Fiktive Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz statt der Leistung
- PRRS-belastetet Sperma ist mangelhaft i.S.d. § 434 I 2 Nr.1 BGB
- Wie ist die Angabe "laut Vorbesitzer" auszulegen?
- Eine Krankheitsdisposition bei einem Reitpferd stellt grundsätzlich noch keinen Mangel dar, § 434 I BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Garage Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Telefonwerbung Abschleppen Makler Tierhaltung Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Veränderung Verwaltungsbeirat Schimmel Kündigung Mietminderung Miete Jahresabrechnung Wohnungseigentümer Beschluss Teilungserklärung Eigentümerversammlung Verwalter Nachbarrecht Treppenlift Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Beirat Wirtschaftsplan Abmahnung Protokoll Kurioses Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!