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Mängeleinrede kann auch noch im Prozess erfolgen; §§ 284, 320, 326, 478 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 11/90, 18.01.1991
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/09, 03.11.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Kaufpreis Zurückbehaltung Weigerung Zahlung Mängelrüge Einrede Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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