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Erbe haftet nicht für Mietschulden des Erblassers innerhalb der Frist des § 564 Abs. 2 BGB; §§ 563a, 564, 1922, 1967 BGB; 780 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 68/12, 23.01.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Erbe Erblasser verstorbener Angehöriger Kündigung Fortsetzung Mietverhältnis mieter vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Erbenhaftung
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