Detailansicht Urteil
Mieter haftet für ausgefallenen Farbanstrich auf Schadensersatz; §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 416/12, 06.11.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 65 S 63/16, 30.09.2016
-
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 3 C 95/13, 10.09.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dekorationsklausel Farbe Anstrich Tapete Bunt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Mieter vermieter Mietvertrag Endronvierungsklausel Schadenersatz Schadensersatz bunte Farben Tapeten poppige grelle Bottrop Farbgestaltung poppige ungewöhnliche Mangel Schaden
Ähnliche Urteile
- Mieter hat ohne Rechtsgrund Wohnung renoviert: Vermieter haftet aus ungerechtfertigter Bereicherung / Zur Aufrechnung einer Mietkaution nach Vermieterwechsell; §§ 551, 812, 184 BGB
- Schadensersatzfplicht des Mieters bei überdurchschnittlich vielen Dübellöchern und auffallende Latexfarben in der Wohnung
- Vermieter veräußert Mietobjekt: keine fiktive Schadensabrechnung gegenüber Mieter bei Verschlechterung der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses
- Mieter eines gewerblichen Mietverhältnisses muss unrenoviert übernommenes Mietübjekt nicht renovieren; §§ 535, 307 BGB
- Zur Erhöhung der Kostenmiete durch vermieter bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel; §§ 535, 306, 241 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Teilungserklärung Garage Veränderung Abschleppen Beschluss Mietminderung Wirtschaftsplan Abmahnung Anfechtungsklage Treppenlift Protokoll Gegenabmahnung Makler Kurioses Organisationsbeschluss Kündigung Verwalter Wurzeln Schimmel Tierhaltung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Arzthaftung Beirat Verkehrsunfall Sondereigentum Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Miete Nachbarrecht Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Der BGH hat damit seine bisherige Rechtsauffassung bestätigt (a.A. AG Schöneberg; Urteil vom 10.09.2013; Az.: 3 C 95/13).