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Rechtsanwaltsschreiben ist nicht als Genehmigung eines vollmachtlosen Geschäfts seiner Ehefrau gem. § 177 Abs. 1 BGB zu werten
LG Essen, AZ: 15 S 27/12, 06.02.2012
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Vertritt ein Rechtsanwalts seine eigene Ehefrau im Rahmen eines vertraglichen Mandatsverhältnisses, kann ein anspruchabweisendes Anwaltsschreiben nicht als Genehmigung eines vollmachtlosen Geschäfts gem. § 177 Abs. 1 BGB gewertet werden, nur weil der Rechtsanwalt sich mit seiner Mandantin und Ehefrau in dem Schreiben solidarisiert.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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