Detailansicht Urteil
Rechtsanwaltsschreiben zur Abwehr von vertraglichen Ansprüchen als Genehmigung eines vollmachtlosen Geschäfts seiner Ehefrau gem. § 177 Abs. 1 BGB ???
AG Bottrop, AZ: 8 C 341/11, 12.01.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 15 S 27/12, 06.02.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ehefrau Ehegatte Ehegattin vertretung Geschäft zur Führung des angemessenen Deckung Lebensbedarf Bauarbeiten Fassade Anbau Geschäftshaus Immobilie Familienrecht Vertreter ohne vertretungsvollmacht Rechtsanwalt Schriftsatz Farnk DOhrmann Bottrop Anwaltsschreiben Anwaltschreiben Formulierung Auslegung
Ähnliche Urteile
- Online-Casinoanbieter müssen dürfen die gewonnen Spieleinsätze nicht behalten
- Online-Casino muss Spielern die Spieleinsätze zurückzahlen
- Rückforderungsanspruch gegen einen Veranstalter von unerlaubten Online-Glücksspiels
- Nichtigkeit von Online-Glücksspielangebot / Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung?
- Erkennbarkeit des Gesetzesverstoß von illegalen Glückspiel; § 817 S.2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Verkehrsunfall Mietminderung Abschleppen Sondereigentum Wurzeln Beirat Protokoll Gegenabmahnung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Kündigung Verwalter Jahresabrechnung Veränderung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Treppenlift Einstimmigkeit Beschluss Telefonwerbung Wohnungseigentümer Kurioses Tierhaltung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Abmahnung Verwaltungsbeirat Makler Teilungserklärung Schimmel Garage Arzthaftung Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Denn warum sollte ein Rechtsanwalt, der gerade deshalb beauftragt wird, um Ansprüche aus einem Vertrag gegen seine eigene Ehefrau abzuwehren, genau diesen Vertrag gem. § 177 BGB genehmigen???
Das Landgericht Essen (Az.: 15 S 27/12) hat die Entscheidung des Amtsgerichts mittlerweile aufgehoben.