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Auch verspätet erstellter Wirtschaftsplan entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung; § 28 Abs. 2 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 200/10, 22.11.2011
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Zwar ist die Übersendung des Wirtschaftsplanes mit der Einladung zu einer erst im September stattfindenden Eigentümerversammlung spät und orientiert sich nicht am Wortlaut des § 14 Abs. 1 der Teilungserklärung, wonach der Wirtschaftsplan jeweils im Voraus zu erstellen ist.

Dies kann jedoch nicht dazu führen, dass ein verspäteter Wirtschaftsplan überhaupt nicht aufgestellt werden dürfte, da dies dem Zweck, die finanzielle Planung für das neue Geschäftsjahr auszuweisen, zuwider liefe.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zeitpunkt Wirtschaftsplan Anfang Ende des Jahres Voraus im Rechtsanwalt Frank Dohrman Bottrop Versammlung Eigentümerversammlung