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Wohnungseigentümer darf auch einen auf der Eigentümerversammlung mitgetragenen Beschluss anfechten / Zur Bestimmtheit einer Beschlussfassung; §§ 21 Abs. 1, 24, 43 Nr. 4 WEG
LG Dortmund, AZ: 11 S 232/12, 28.02.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baumaßnahme bauliche veränderung Mitwirkung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop unbestimmtheit nichtig ordnungsgemäße verwaltung Wohnungseigentümerversammlung Nichtigkeit Planung Gestaltung Mitwirkung Personen Teilnahme Massnahme ANfechtungsklage Treu und Glauben Rechtsmißbrauch rechtsmißbräuchlich
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