Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf auch einen auf der Eigentümerversammlung mitgetragenen Beschluss anfechten / Zur Bestimmtheit einer Beschlussfassung; §§ 21 Abs. 1, 24, 43 Nr. 4 WEG
LG Dortmund, AZ: 11 S 232/12, 28.02.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baumaßnahme bauliche veränderung Mitwirkung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop unbestimmtheit nichtig ordnungsgemäße verwaltung Wohnungseigentümerversammlung Nichtigkeit Planung Gestaltung Mitwirkung Personen Teilnahme Massnahme ANfechtungsklage Treu und Glauben Rechtsmißbrauch rechtsmißbräuchlich
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Miete Kündigung Mietminderung Kurioses Makler Organisationsbeschluss Teilungserklärung Wurzeln Telefonwerbung Nachbarrecht Beirat Verwalter Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Treppenlift Abmahnung Tierhaltung Garage Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Abschleppen Protokoll Wirtschaftsplan Schimmel Gegenabmahnung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!