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Zur Zuständigkeit beim Mietvertrag: Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt nicht bei Streitigkeiten aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages
BGH Karlsruhe, AZ: X AZR 270/03, 16.12.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Abgabe Verweisung Verweisungsantrag Sicherheiten Anspruch Dritter Sicherungsgeber rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mieter vermieter Mietrecht Gerichtszuständigkeit
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