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Generelles Tierhalteverbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag ist unwirksam; §§ 307, 535 BGB
AG Köln, AZ: 222 C 205/12, 25.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Bzgl. der Zulässigkeit eines Katzennetzes auf dem Balkon ist diese (Einzelfall-) Entscheidung wegen der damit verbundenen baulichen Veränderung zweifelhaft und sicherlich nicht zu verallgmeinern.