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Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Jahresabrechnung, § 28 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 217/12, 11.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Jahresabrechnung Einnahme Überschuss Rechnung WEG Verwalter Rechtsanwalt Frank Dohrmann zahlungsunfähige Wohnungseigentümer Rückstand Rückstände Darstellung Bottrop GBG
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- Beschlussersetzungsklage muss bei gebundenen Anspruch bestimmten Antrag vorgeben (hier. Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
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