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Ein fälschlicher Weise als Wohnungseigentumssache bezeichnetes Urteil ändert nichts an der Zuständigkeit der Zivilgerichte und der Einhaltung der damit einhergehenden Berufungsfristen; §§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; 72 Abs. 2 GVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 76/11, 14.07.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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